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Einkommensteuer-Rechner 2026

Berechne Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem amtlichen Tarif – einzeln oder mit Ehegattensplitting, mit Kinderfreibetrag-Prüfung und geschätzter Erstattung. Für 2026, 2025 und 2024.

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Steht im Steuerbescheid. Bei Zusammenveranlagung das gemeinsame Einkommen beider Partner.
Erstattung schätzen: schon gezahlte Lohnsteuer eintragen

Aus der Lohnsteuerbescheinigung (Zeilen 4, 5 und 6/7). Bei Zusammenveranlagung die Summe beider Bescheinigungen.

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Steuersätze nach Einkommen

    Einkommensteuertarif 2026 und 2025

    Die Einkommensteuer steigt in Stufen: Bis zum Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei, danach steigt der Steuersatz für jeden zusätzlichen Euro von 14 % auf 42 %, ganz oben auf 45 %. Bei Zusammenveranlagung gelten die doppelten Grenzen.

    Zone (Grenzsteuersatz)20262025
    Grundfreibetrag (0 %)bis 12.348 €bis 12.096 €
    Progressionszone 1 (14 → 24 %)bis 17.799 €bis 17.443 €
    Progressionszone 2 (24 → 42 %)bis 69.878 €bis 68.480 €
    Spitzensteuersatz (42 %)bis 277.825 €bis 277.825 €
    „Reichensteuer“ (45 %)ab 277.826 €ab 277.826 €

    Weitere Werte

    20262025
    Soli-Freigrenze (Einkommensteuer, Single)20.350 €19.950 €
    Kinderfreibetrag je Kind (beide Eltern)9.756 €9.600 €
    Kindergeld je Kind und Monat259 €255 €
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €
    Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € / 72 €36 € / 72 €
    Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 € + 240 €4.260 € + 240 €

    So rechnet der Rechner

    1. Aus Bruttolohn, Werbungskosten, Sozialversicherung, weiteren Einkünften und Sonderausgaben ergibt sich das zu versteuernde Einkommen (oder du gibst es direkt ein).
    2. Darauf wird der Tarif nach § 32a EStG angewendet – bei Splitting auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, das Ergebnis wird verdoppelt.
    3. Mit Kindern prüft der Rechner, ob die Kinderfreibeträge mehr Steuer sparen, als das Kindergeld bringt (Günstigerprüfung).
    4. Soli und Kirchensteuer werden immer von der Steuer nach Abzug der Kinderfreibeträge berechnet.

    Häufige Fragen

    Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

    Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen: alle Einkünfte (z. B. Bruttolohn minus Werbungskosten) abzüglich Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Darauf wird die Tarifformel aus § 32a EStG angewendet. Beispiel 2026: Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer im Grundtarif 10.548 €, im Splittingtarif 5.700 €.

    Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?

    Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das Einkommen – also wie viel Prozent du insgesamt zahlst. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an Steuer weggeht. Er ist wichtig für Gehaltserhöhungen, Überstunden und die Frage, wie viel eine Werbungskosten-Ausgabe wirklich spart.

    Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

    Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Das lohnt sich vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Trägst du im Modus „Bruttolohn“ beide Einkommen ein, zeigt der Rechner den Splittingvorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was bekomme ich?

    Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Spart der Kinderfreibetrag mehr Steuer, als du Kindergeld bekommen hast, wird er abgezogen und das Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet. Das lohnt sich 2026 für Paare mit einem Kind erst ab rund 86.000 € zu versteuerndem Einkommen. Soli und Kirchensteuer werden aber immer mit Kinderfreibetrag berechnet.

    Ab wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?

    Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt – 2026 sind das 20.350 € Steuer (Single) bzw. 40.700 € (Splitting). Ohne Kinder entspricht das ungefähr 75.000 € bzw. 150.000 € zu versteuerndem Einkommen. Danach steigt er in der Milderungszone langsam auf volle 5,5 % der Einkommensteuer.

    Bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück?

    Trag unter „Erstattung schätzen“ die Lohnsteuer, den Soli und die Kirchensteuer aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. Der Rechner vergleicht sie mit der Steuer laut Tarif. Eine Erstattung entsteht oft durch Werbungskosten über 1.230 € (z. B. Pendlerpauschale, Homeoffice), Sonderausgaben, einen Jobwechsel oder unterjährig schwankendes Gehalt.

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

    12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Paare (2025: 12.096 € bzw. 24.192 €). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

    Was ist mit Kapitalerträgen und Renten?

    Zinsen, Dividenden und ETF-Gewinne werden meist pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert und gehören nicht in diesen Rechner. Den steuerpflichtigen Teil einer gesetzlichen Rente kannst du unter „Weitere Einkünfte“ eintragen. Wie viel ein ETF-Sparplan nach Steuern bringt, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner.