Rechnungen

Rechnung schreiben: Pflichtangaben, Muster und Vorlage

Wer selbstständig arbeitet, schreibt Rechnungen – und das Finanzamt erkennt sie nur an, wenn alle Pflichtangaben stimmen. Fehlt etwas, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen und schickt die Rechnung zurück. Hier steht, was auf eine Rechnung gehört, wie ein Muster aussieht und welche Fristen gelten.

Direkt loslegen: Im Rechnungs-Generator prüft eine Checkliste alle Pflichtangaben, während du schreibst. Mit GiroCode, PDF und E-Rechnung – kostenlos und ohne Anmeldung.

Rechnung schreiben

Die Kurzfassung

  1. Name und Anschrift von dir und deinem Kunden eintragen, dazu deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  2. Eine eindeutige Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und das Leistungsdatum angeben.
  3. Jede Leistung mit Menge und Art auflisten, netto, mit Steuersatz und Steuerbetrag – oder dem Hinweis, warum keine Umsatzsteuer anfällt.
  4. Als PDF verschicken und acht Jahre aufbewahren.

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG

Für Rechnungen über 250 € schreibt § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz diese Angaben vor:

AngabeBeispiel
Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem KundenMara Beispiel Design, Musterstraße 12, 10115 Berlin
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer12/345/67890 oder DE123456789
Ausstellungsdatum03.10.2026
Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer2026-042 – mehr unter Rechnungsnummer
Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung14 Std. Webdesign Startseite
Zeitpunkt der Leistung (auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht)Leistungszeitraum 01.09.–30.09.2026
Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vereinbarte Rabatte oder Skonti1.719,90 € netto
Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf die Steuerbefreiung19 % USt. 326,78 €

Dazu kommen Sonderfälle: der Hinweis „Gutschrift“, wenn der Kunde die Rechnung ausstellt, der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht bei Bauleistungen an Privatleute und bei Auslandsgeschäften der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Keine Angabe vergessen: Die Checkliste im Rechnungs-Generator zeigt live, was noch fehlt.

Muster: So ist eine Rechnung aufgebaut

  1. Briefkopf: dein Name oder Firmenname, Kontakt.
  2. Anschriftfeld: Kundenadresse, so dass sie in einen Fensterumschlag passt (DIN 5008).
  3. Infoblock rechts: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Kundennummer, Fälligkeit.
  4. Betreff: „Rechnung 2026-042“.
  5. Positionen: Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Steuersatz, Gesamt.
  6. Summen: Netto, Umsatzsteuer je Steuersatz, Gesamtbetrag.
  7. Zahlungshinweis: Betrag, Frist, Bankverbindung – am besten mit GiroCode zum Scannen.
  8. Fußzeile: Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung.

Genau dieses Layout erzeugt der Rechnungs-Generator. Mit „Mit Beispieldaten füllen“ siehst du sofort eine vollständige Musterrechnung.

Kleinbetrag, Kleinunternehmer, Ausland

Fristen und Aufbewahrung

Typische Fehler

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Häufige Fragen

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eine einmalige Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum, das Nettoentgelt nach Steuersätzen sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Kann ich eine Rechnung ohne Gewerbe schreiben?

Ja. Freiberufler brauchen kein Gewerbe, schreiben aber ganz normale Rechnungen. Wer als Privatperson etwas verkauft, stellt statt einer Rechnung eine Quittung aus und weist keine Umsatzsteuer aus.

Muss das Leistungsdatum auf die Rechnung?

Ja, außer bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und bei Kleinunternehmern. Entspricht es dem Rechnungsdatum, reicht der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu schreiben?

Bei Leistungen an Unternehmen sechs Monate. Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern bis zum 15. des Folgemonats. Gegenüber Privatkunden gibt es meist keine feste Frist, früh abrechnen lohnt sich trotzdem.

Darf ich eine Rechnung als PDF per E-Mail schicken?

An Privatkunden ja. An andere Unternehmen in Deutschland ist das in der Übergangszeit bis Ende 2026 (für kleinere Unternehmen bis Ende 2027) mit Zustimmung des Empfängers erlaubt; danach wird die E-Rechnung Pflicht.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Seit 2025 acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Hinweis: Diese Anleitung gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall – etwa bei Auslandsgeschäften oder Grenzfällen der Kleinunternehmerregelung – hilft deine Steuerberatung.

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