Mietvertrag
Staffelmiete, Indexmiete oder normale Miete?
Wie sich die Miete entwickelt, entscheidet über die Rendite einer vermieteten Wohnung. Drei Wege gibt es: die normale Erhöhung bis zur Vergleichsmiete, die Staffelmiete mit festen Stufen und die Indexmiete, die der Inflation folgt.
Im Immobilien-Renditerechner wählst du normale Miete, Staffel- oder Indexmiete und siehst die Wirkung auf Cashflow und Rendite.
Mietmodelle vergleichenNormale Mieterhöhung (§ 558 BGB)
- Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Gutachten).
- Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, der Mieter muss zustimmen.
- Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 %.
- Nach einer Modernisierung zusätzlich die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB): 8 % der Kosten pro Jahr, höchstens 3 € pro m² in sechs Jahren.
Staffelmiete (§ 557a BGB)
- Die Erhöhungen stehen vorab im Vertrag – als Euro-Betrag, nicht in Prozent.
- Zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen.
- Während der Staffel sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete und die Modernisierungsumlage ausgeschlossen.
- Gilt am Ort die Mietpreisbremse, muss jede Stufe sie einhalten.
Indexmiete (§ 557b BGB)
- Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts – nach oben wie nach unten.
- Angepasst wird per Erklärung in Textform, frühestens ein Jahr nach der letzten Änderung.
- Erhöhungen auf die Vergleichsmiete sind ausgeschlossen; Modernisierungskosten nur bei Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, etwa gesetzlich vorgeschriebene.
- Die Mietpreisbremse betrifft nur die Ausgangsmiete.
Welches Modell rechnet sich bei deiner Wohnung? Im Rechner umschalten und Cashflow, Rendite und Mietvorschau vergleichen.
Vergleich und Rechenbeispiel
| Normale Miete | Staffelmiete | Indexmiete | |
|---|---|---|---|
| Planbarkeit | gering | hoch | mittel |
| Schutz vor Inflation | verzögert | nein | ja |
| Kappungsgrenze | gilt | gilt nicht | gilt nicht |
| Modernisierungsumlage | ja | nein | nur Pflichtmaßnahmen |
| Aufwand | Begründung, Zustimmung | keiner | Erklärung in Textform |
Beispiel mit 950 € Startmiete, über 10 Jahre:
| Modell | Miete im 10. Jahr | Mieteinnahmen in 10 Jahren |
|---|---|---|
| Normale Miete, +1,5 % pro Jahr | 1.086 € | 122.011 € |
| Indexmiete, 2,2 % Inflation | 1.156 € | 125.974 € |
| Staffelmiete, +30 € jedes Jahr | 1.220 € | 130.200 € |
Die Staffel liegt hier vorn, weil 30 € pro Jahr anfangs gut 3 % sind. Ob der Mieter sie akzeptiert und ob die Stufen unter der Mietpreisbremse bleiben, hängt vom Markt ab. Bei einer vermieteten Wohnung übernimmst du ohnehin den bestehenden Vertrag – prüfe vor dem Kauf, welches Modell darin steht.
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Häufige Fragen
Was ist besser: Staffelmiete oder Indexmiete?
Die Staffelmiete ist planbar, schützt aber nicht vor hoher Inflation. Die Indexmiete folgt der Inflation, kann aber auch sinken. Bei beiden entfallen Erhöhungen auf die Vergleichsmiete.
Gilt die Kappungsgrenze bei Staffel- und Indexmiete?
Nein. Die Kappungsgrenze gilt nur für Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
Darf ich bei Staffelmiete nach einer Modernisierung erhöhen?
Nein, solange die Staffel läuft, ist die Modernisierungsumlage ausgeschlossen.
Wie oft darf eine Indexmiete angepasst werden?
Frühestens ein Jahr nach der letzten Änderung, per Erklärung in Textform.
Gilt die Mietpreisbremse für Staffelmieten?
Ja. Jede einzelne Stufe muss die Mietpreisbremse einhalten, wenn sie am Ort gilt.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
- § 557a BGB – Staffelmiete, gesetze-im-internet.de.
- § 557b BGB – Indexmiete, gesetze-im-internet.de.
- § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gesetze-im-internet.de.
- § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierung, gesetze-im-internet.de.