Mietvertrag

Staffelmiete, Indexmiete oder normale Miete?

Wie sich die Miete entwickelt, entscheidet über die Rendite einer vermieteten Wohnung. Drei Wege gibt es: die normale Erhöhung bis zur Vergleichsmiete, die Staffelmiete mit festen Stufen und die Indexmiete, die der Inflation folgt.

Im Immobilien-Renditerechner wählst du normale Miete, Staffel- oder Indexmiete und siehst die Wirkung auf Cashflow und Rendite.

Mietmodelle vergleichen

Normale Mieterhöhung (§ 558 BGB)

Staffelmiete (§ 557a BGB)

Indexmiete (§ 557b BGB)

Welches Modell rechnet sich bei deiner Wohnung? Im Rechner umschalten und Cashflow, Rendite und Mietvorschau vergleichen.

Vergleich und Rechenbeispiel

Normale MieteStaffelmieteIndexmiete
Planbarkeitgeringhochmittel
Schutz vor Inflationverzögertneinja
Kappungsgrenzegiltgilt nichtgilt nicht
Modernisierungsumlagejaneinnur Pflichtmaßnahmen
AufwandBegründung, ZustimmungkeinerErklärung in Textform

Beispiel mit 950 € Startmiete, über 10 Jahre:

ModellMiete im 10. JahrMieteinnahmen in 10 Jahren
Normale Miete, +1,5 % pro Jahr1.086 €122.011 €
Indexmiete, 2,2 % Inflation1.156 €125.974 €
Staffelmiete, +30 € jedes Jahr1.220 €130.200 €

Die Staffel liegt hier vorn, weil 30 € pro Jahr anfangs gut 3 % sind. Ob der Mieter sie akzeptiert und ob die Stufen unter der Mietpreisbremse bleiben, hängt vom Markt ab. Bei einer vermieteten Wohnung übernimmst du ohnehin den bestehenden Vertrag – prüfe vor dem Kauf, welches Modell darin steht.

Welche Miete trägt deine Finanzierung?

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Häufige Fragen

Was ist besser: Staffelmiete oder Indexmiete?

Die Staffelmiete ist planbar, schützt aber nicht vor hoher Inflation. Die Indexmiete folgt der Inflation, kann aber auch sinken. Bei beiden entfallen Erhöhungen auf die Vergleichsmiete.

Gilt die Kappungsgrenze bei Staffel- und Indexmiete?

Nein. Die Kappungsgrenze gilt nur für Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB.

Darf ich bei Staffelmiete nach einer Modernisierung erhöhen?

Nein, solange die Staffel läuft, ist die Modernisierungsumlage ausgeschlossen.

Wie oft darf eine Indexmiete angepasst werden?

Frühestens ein Jahr nach der letzten Änderung, per Erklärung in Textform.

Gilt die Mietpreisbremse für Staffelmieten?

Ja. Jede einzelne Stufe muss die Mietpreisbremse einhalten, wenn sie am Ort gilt.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

  1. § 557a BGB – Staffelmiete, gesetze-im-internet.de.
  2. § 557b BGB – Indexmiete, gesetze-im-internet.de.
  3. § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gesetze-im-internet.de.
  4. § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierung, gesetze-im-internet.de.

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